KONZERTBÜRO RHEYDT
KONZERTBÜRO      RHEYDT

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - TICKETKAUF

1.  Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf

     die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. 

     Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Ablauf der Veranstaltung, soweit die Gestaltung und Länge der

     Darbietungen betroffen ist.             

2.  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen

     Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.  Der Veranstalter haftet nur,

     wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe  Fahrlässigkeit zur Last fällt.       

3.  Dem Veranstalter steht das Recht zu, aus wichtigem Grund, die Veranstaltung terminlich oder örtlich zu verlegen

     bzw. auch gänzlich abzusagen. Rückgabe, Rückerstattungs- und

     Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter in Höhe des Nettowertes bestehen nur, wenn die Eintrittskarte

     nachweislich an einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist  und das Konzert ohne Ersatztermin

     abgesagt wurde.             

4.  Beim Einlass finden aus Gründen der Sicherheit   Sicherheitskontrollen durch den Ordnungsdienst statt. Es ist

     untersagt, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und - Behälter,

     Hartverpackungen oder sonstige schwere Behälter sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art,

     sonstige gefährliche Gegenstände sowie Speisen und Getränke aller Art auf das Veranstaltungsgelände

     mitzubringen. Auch Sitzgelegenheiten aller Art sind nicht zugelassen.                                

5. Das Mitbringen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto – und Filmkameras in die

    Veranstaltungshalle oder das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.                       

6.  Das mitbringen von Getränken und Speisen aller Art ist nicht gestattet. Das Konzertgelände ist am Konzerttag ein

     lizensierter Gastro Bereich.          

7.  Bei Veranstaltungen mit mehreren teilnehmenden Künstlern können Programmänderungen eintreten. Der

     Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Teilnehmer um  entsprechenden Ersatz. Eine

     Programmänderung führt zu keinem Erstattungsanspruch. Beim Verlassen der Veranstaltung erlischt die 

     Gültigkeit der Eintrittskarte. 

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